Neue Hundeverordnung
Kernaussage der neuen Verordnung ist, ALLE HUND DIE GRÖSSER ALS 40 cm SIND ODER MEHR ALS 20 KILO WIEGEN unterliegen einen absoluten Leinen- und Maulkorbzwang.
Befreit werden können diejenigen, die beim Tierarzt einen Eignungstest ablegen.
Außerdem soll künftig jedem Hund ein Datenchip unter die Haut eingepflanzt werden. Darauf soll die Adresse des Besitzers und das Ergebnis der Eignungsprüfung gespeichert werden. Hält sich der Besitzer nicht an die Chip-Pflicht, plant das Ministerium Geldbußen in dreistelliger Höhe. Bis August soll die Neuregelung verabschiedet werden. Die Landtags-Grünen nannten die geplante Gesetzesverschärfung unzureichend und forderten einen Hundeführerschein.
(Quelle: http://www.ebvs.be/leinenzwang-fuer-grosse-hunde )